Die Kosten für den Schulbesuch (Schulgeld) sind 12 Mal im Jahr zu bezahlen. Sonstige Kosten fallen für diverse schulische Veranstaltungen (Exkursionen, Wandertage, Projektwochen, etc.) an, einmal pro Schuljahr wird ein Werk- und Kochbeitrag eingehoben. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt gesondert und nach erfolgter Information. Das Schulgeld dient ausschließlich der Erhaltung des Schulbetriebes und ist nicht auf Gewinnorientierung ausgelegt.

In der Gebührenordnung finden Sie die aktuelle Schulgeldtabelle sowie weitere Infos bezüglich Finanzen.